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Null-Mehrwertsteuer auf Lebensmittel bis Ende 2024 verlängert

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Null-Mehrwertsteuersatz auf Grundnahrungsmittel vom 15. April bis zum 31. Dezember 2024 wieder einzuführen. Dies bedeutet, dass die Lebensmittelpreise, die nach dem 1. April gestiegen wären, auf dem aktuellen Niveau bleiben könnten, was zur Inflationsbekämpfung und zur Senkung der Lebenshaltungskosten der Haushalte beitragen soll.
Wichtige Punkte
Die Null-Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel gilt vom 15. April bis zum 31. Dezember 2024.
Die Änderung soll die Lebensmittelpreise auf dem aktuellen Niveau halten und so die finanzielle Belastung der Bürger verringern.
Dies gilt für die meisten Lebensmittelprodukte, ausgenommen Gastronomiedienstleistungen und Warenimporte.
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Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_323
Startdatum: 2024-04-24