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Witwenrente: Neue Regeln zur Kombination von Renten- und Hinterbliebenenleistungen.

Der Gesetzentwurf ermöglicht die Kombination einer Hinterbliebenenrente nach dem verstorbenen Ehepartner mit der eigenen Alters- oder Invalidenrente. Bürger können die günstigere Option wählen, wobei eine Leistung vollständig und die andere zu 60% ausgezahlt wird, um ihre finanzielle Lage nach dem Verlust des Ehepartners zu verbessern. Die maximale Höhe der Witwenrente wird begrenzt.
Wichtige Punkte
Witwen und Witwer können eine Hinterbliebenenrente mit ihrer eigenen Alters- oder Invalidenrente kombinieren und die für sie vorteilhaftere Option wählen.
Es wird möglich sein, eine Leistung vollständig und die andere zu 60% ihres Betrags zu erhalten.
Die maximale Höhe der Witwenrente darf das Zweieinhalbfache der durchschnittlichen von der ZUS (Polnische Sozialversicherungsanstalt) gezahlten Rente nicht überschreiten.
Die Rentenbehörden (ZUS, KRUS) werden die Berechtigten über die neuen Regeln und die Auswahlmöglichkeiten informieren.
Die neuen Vorschriften sollen am 1. Juli 2024 in Kraft treten, wobei Leistungen ab diesem Datum ausgezahlt werden können, wenn ein Antrag bis Ende 2024 gestellt wird.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_325
Startdatum: 2024-04-24