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Verschiebung der Frist für das obligatorische Nationale E-Rechnungssystem (KSeF)

Das Gesetz verschiebt das Datum der obligatorischen Einführung des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) für Unternehmen. Firmen haben mehr Zeit, sich an die neuen Regeln für die Ausstellung elektronischer Rechnungen anzupassen.
Wichtige Punkte
Die obligatorische Ausstellung von Rechnungen im KSeF-System wurde verschoben.
Die neuen Termine für das Inkrafttreten des obligatorischen KSeF sind Februar 2026 und August 2026 (anstelle von Juli 2024 und Januar 2025).
Es wird eine sechsmonatige Übergangszeit geben (Februar-Juli 2026), in der die Ausstellung von Rechnungen außerhalb von KSeF noch möglich sein wird.
Das Gesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-05-09
Dafür 237
Dagegen 183
Enthaltung 20
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_341
Startdatum: 2024-05-02
Abstimmungsdatum: 2024-05-09
Sitzung Nr.: 11
Abstimmung Nr.: 18