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Verlängerung des legalen Aufenthalts und neue Unterstützungsregeln für ukrainische Staatsbürger

Das Gesetz verlängert den legalen Aufenthalt von ukrainischen Staatsbürgern in Polen bis zum 30. September 2025. Zudem werden neue Regeln für Kinderbeihilfen eingeführt, die an den Besuch polnischer Schulen gekoppelt sind, und die Regeln für die Finanzierung von Unterkünften geändert.
Wichtige Punkte
Verlängerung des legalen Aufenthalts ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Polen bis zum 30. September 2025.
Kopplung des Kindergeldes (800+) und der 'Guter Start'-Beihilfe an die Schulpflicht oder den Kindergartenbesuch im polnischen Bildungssystem.
Abschaffung der täglichen Pauschale von 40 PLN für private Gastgeber, die Ukrainer beherbergen, ab dem 1. Juli 2024.
Möglichkeit, eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre zu beantragen, wenn der UKR-Status seit mindestens 365 Tagen besteht.
Einführung von Polnischkenntnissen (Niveau B1) als Voraussetzung für ukrainische Ärzte, Krankenschwestern und Hebammen, die in Polen arbeiten möchten.
Schulische Erleichterungen, wie die Einführung von interkulturellen Assistenten und die Befreiung ukrainischer Schüler von der Polnischprüfung in der 8. Klasse.
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91%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-05-15
Dafür 381
Dagegen 19
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o pomocy obywatelom Ukrainy w związku z konfliktem zbrojnym na terytorium tego państwa oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 342
Startdatum: 2024-05-02
Abstimmungsdatum: 2024-05-15
Abstimmung Nr.: 44