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Ernennung eines Mitglieds der Warschauer Reprivatisierungskommission

Der Sejm der Republik Polen hat einen Beschluss zur Ernennung eines neuen Mitglieds der Kommission für die Reprivatisierung von Warschauer Immobilien gefasst. Diese Kommission ist für die Klärung und Beseitigung der rechtlichen Folgen von Reprivatisierungsentscheidungen bezüglich Immobilien in Warschau zuständig, die rechtswidrig erlassen wurden. Dieser Beschluss ist administrativer Natur und betrifft die personelle Zusammensetzung der Kommission.
Wichtige Punkte
Der Sejm hat ein neues Mitglied in die Kommission berufen, die sich mit Reprivatisierungsangelegenheiten in Warschau befasst.
Der Beschluss betrifft ausschließlich die personelle Zusammensetzung der bestehenden Kommission und führt keine neuen Vorschriften oder Änderungen der Bürgerrechte ein.
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Status:
Angenommen
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Drucknummer: 10_368
Startdatum: 2024-05-08