Neue Unterstützung für Kleinbetriebe und stillgelegte Flächen
Dieses Gesetz führt zwei neue Formen der Unterstützung für Landwirte ein: eine vereinfachte Zahlung für Kleinbetriebe und Zahlungen für Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen wurden. Diese Änderungen sollen den Zugang zu Finanzhilfen erleichtern und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern, wobei einige Zahlungen von der Genehmigung der Europäischen Kommission abhängen.
Wichtige Punkte
Kleinbetriebszahlung: Landwirte mit 1 bis 5 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche können eine vereinfachte Zahlung von bis zu 1125 Euro jährlich beantragen.
Zahlungen für stillgelegte Flächen: Möglichkeit, Unterstützung für ungenutztes Ackerland zu erhalten, bis zu 4% der gesamten Eigentumsfläche.
Fristen 2024: Anträge für neue Zahlungen müssen bis zum 31. August 2024 eingereicht werden.
EU-Genehmigung erforderlich: Die Zahlung für Kleinbetriebe hängt von der Genehmigung der Europäischen Kommission ab.
Flexibilität in schwierigen Situationen: Der Minister kann die Beihilfebedingungen bei Naturkatastrophen oder schlechtem Wetter anpassen.
2024-05-23
Dafür
411
Dagegen
18
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_382
Startdatum: 2024-05-14
Abstimmungsdatum: 2024-05-23
Sitzung Nr.: 12
Abstimmung Nr.: 5