Neue Regeln für die Gesetzgebung im Sejm: Mehr Analyse und Konsultationen
Der Sejm ändert seine internen Regeln für die Arbeit an Gesetzen. Obligatorische Folgenabschätzungen für Gesetzesentwürfe werden eingeführt, zusammen mit der Möglichkeit für Bürger und Organisationen, Kommentare in einem frühen Stadium abzugeben.
Wichtige Punkte
Gesetzesentwürfe müssen nun eine detaillierte Begründung der erwarteten Auswirkungen (rechtliche, soziale, wirtschaftliche, finanzielle) enthalten.
Die meisten Gesetzesentwürfe werden auf ihre Übereinstimmung mit EU-Recht und auf ihre Folgen (Regulierungsfolgenabschätzung) geprüft.
Gesetzesentwürfe von Abgeordneten und Bürgern werden obligatorisch für 30 Tage vor der ersten Lesung online zur öffentlichen Konsultation bereitgestellt.
Änderungsanträge zu Gesetzesentwürfen, die in Ausschüssen und während der zweiten Lesung eingereicht werden, müssen begründet sein.
Mehr Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren (Begründungen, Gutachten, Kommentare aus Konsultationen, Änderungsanträge) werden online öffentlich zugänglich sein.
2024-07-26
Dafür
257
Dagegen
181
Enthaltung
0
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_389
Startdatum: 2024-05-15
Abstimmungsdatum: 2024-07-26
Sitzung Nr.: 16
Abstimmung Nr.: 57