Änderungen bei Leistungen für Dorfvorsteher und Personen mit eingeschränkter Selbstständigkeit
Der Gesetzentwurf erleichtert ehemaligen Dorfvorstehern (Sołtys) den Erhalt einer finanziellen Leistung für ihre Tätigkeit, indem er die erforderliche Dienstzeit verkürzt und die Dokumentation vereinfacht. Zusätzlich wird die Sołtys-Leistung die Höhe der ergänzenden Leistung für Personen mit eingeschränkter Selbstständigkeit nicht mehr beeinflussen, sodass diese Personen beide Leistungen in voller Höhe erhalten können.
Wichtige Punkte
Die erforderliche Dienstzeit als Dorfvorsteher für den Erhalt der Leistung wird von 8 auf 7 Jahre verkürzt.
Die Sołtys-Leistung wird auch Personen zugänglich sein, die diese Funktion ausschließlich vor 1990 ausgeübt haben.
Die Dokumentation der Dienstzeit wird einfacher – schriftliche Erklärungen von 3 Personen (statt 5) sind ausreichend.
Die Sołtys-Leistung wird die Höhe der ergänzenden Leistung für Personen mit eingeschränkter Selbstständigkeit nicht mehr mindern.
Neue Regeln bezüglich der Dienstzeit und Dokumentation gelten auch für Anträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wurden.
Die Änderung der Höhe der ergänzenden Leistung für Personen, die die Sołtys-Leistung erhalten, erfolgt automatisch.
2024-07-24
Dafür
426
Dagegen
18
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_407
Startdatum: 2024-05-21
Abstimmungsdatum: 2024-07-24
Sitzung Nr.: 16
Abstimmung Nr.: 7