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Verlängerung der Gültigkeit von technisch-baulichen Vorschriften

Der Gesetzentwurf zielt auf eine Änderung von Artikel 66 des Gesetzes zur Gewährleistung der Barrierefreiheit für Personen mit besonderen Bedürfnissen ab. Die wichtigste Änderung ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer bestehender Ausführungsvorschriften (einschließlich technischer Bedingungen für Gebäude) von 60 auf 84 Monate. Dies soll mehr Zeit für die Ausarbeitung neuer Vorschriften geben, ohne den Investitions- und Bauprozess negativ zu beeinflussen.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Gültigkeitsdauer bestehender Ausführungsvorschriften nach dem Baurecht von 60 auf 84 Monate.
Die Änderung betrifft unter anderem die Verordnung über technische Bedingungen, denen Gebäude und deren Standort entsprechen müssen.
Ziel ist es, eine Rechtslücke zu vermeiden und Zeit für die technische Notifizierung neuer Vorschriften sowie Konsultationen zu gewährleisten.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-06-28
Dafür 422
Dagegen 0
Enthaltung 18
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_430
Startdatum: 2024-06-11
Abstimmungsdatum: 2024-06-28
Sitzung Nr.: 14
Abstimmung Nr.: 7