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Erleichterungen für erfahrene Notarvertreter, um Notare zu werden

Neue Vorschriften erleichtern erfahrenen Notarvertretern mit langer Dienstzeit die selbstständige Ausübung des Notarberufs. Personen, die mindestens 10 Jahre in einer Notarkanzlei gearbeitet und 5 Jahre lang eine Ermächtigung zur Vornahme notarieller Handlungen hatten, müssen die bisherigen Fristen für die Einreichung eines Antrags auf Ernennung zum Notar nicht einhalten. Arbeits- und Ermächtigungszeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes werden auf die erforderliche Dienstzeit angerechnet.
Wichtige Punkte
Erfahrene Notarvertreter mit mindestens 10 Jahren Dienstzeit in einer Notarkanzlei und 5 Jahren Ermächtigung für notarielle Handlungen sind von der bisherigen Frist für die Beantragung der Ernennung zum Notar befreit.
Arbeits- und Ermächtigungszeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes werden auf die erforderliche Dienstzeit angerechnet.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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99%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-03-06
Dafür 434
Dagegen 2
Enthaltung 3
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_440
Startdatum: 2024-06-12
Abstimmungsdatum: 2025-03-06
Sitzung Nr.: 30
Abstimmung Nr.: 8