Kürzere Frist für Erschließungsbeiträge und Infrastrukturgebühren
Dieser Gesetzentwurf verkürzt die Frist, innerhalb derer Gemeinden eine 'adiacencka'-Gebühr für die Wertsteigerung von Grundstücken nach einer Teilung oder Infrastrukturentwicklung erheben können. Statt 3 Jahren haben die Gemeinden nun 18 Monate Zeit. Dies soll die finanzielle Sicherheit der Grundstückseigentümer erhöhen und langwierige Unsicherheiten reduzieren.
Wichtige Punkte
Die Frist für die Erhebung der 'adiacencka'-Gebühr wird von 3 Jahren auf 18 Monate verkürzt, gültig nach der Grundstücksteilung oder der Schaffung von Anschlussmöglichkeiten an die Infrastruktur (z.B. Straßen, Versorgungsleitungen).
Die Änderung gilt sowohl für zukünftige als auch für bestimmte bereits eingetretene Fälle, wobei die Gemeinden 18 Monate Zeit haben, das Verfahren ab dem Zeitpunkt des Ereignisses einzuleiten.
Ziel ist es, das Vertrauen der Bürger in den Staat zu stärken, indem verwaltungsrechtliche Immobilienangelegenheiten beschleunigt werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_443
Startdatum: 2024-06-12