Änderungen bei der vereinfachten Buchführung für NGOs und Landfrauenkreise
Das Gesetz führt Änderungen bei den Regeln für die Führung vereinfachter Einnahmen- und Ausgabenaufzeichnungen für Nichtregierungsorganisationen und Landfrauenkreise ein. Es erhöht die Umsatzgrenze für die Nutzung dieser Buchführungsmethode und präzisiert die Regeln für den Ausstieg.
Wichtige Punkte
Die Umsatzgrenze für die vereinfachte Buchführung steigt auf 1.000.000 PLN jährlich (ohne Sachspenden).
Organisationen und Kreise können während des Steuerjahres aus der vereinfachten Buchführung aussteigen und zur vollständigen Buchführung wechseln.
Landfrauenkreise, die keine Geschäftstätigkeit ausüben, können die vereinfachte Buchführung nutzen.
Die Mitteilung über die Wahl oder den Ausstieg aus der vereinfachten Buchführung muss innerhalb bestimmter Fristen beim Finanzamt eingereicht werden.
Das Gesetz tritt hauptsächlich am 1. Januar 2026 in Kraft, mit Ausnahme der Umsatzgrenze für 2025, die ab dem 1. Januar 2025 gilt.
2024-11-08
Dafür
447
Dagegen
1
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_445
Startdatum: 2024-06-12
Abstimmungsdatum: 2024-11-08
Sitzung Nr.: 21
Abstimmung Nr.: 30