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Verlängerung der Strompreisbremse und Unterstützung für Verbraucher bis 2025

Das Gesetz verlängert die Höchstpreise für Strom für Haushalte und bestimmte andere Verbraucher bis Ende September 2025. Es führt auch neue Abrechnungsregeln und Entschädigungen für Energieversorger sowie einen Null-Kapazitätsgebührensatz für Endverbraucher in der ersten Hälfte des Jahres 2025 ein.
Wichtige Punkte
Die Höchstpreise für Strom für Haushalte und andere berechtigte Verbraucher gelten bis zum 30. September 2025.
Neue Höchstpreise für Strom für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. September 2025 wurden für verschiedene Verbrauchergruppen eingeführt.
Ein Null-Kapazitätsgebührensatz für Endverbraucher gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025.
Unternehmer, die von den Höchstpreisen für Energie als staatliche Beihilfe profitiert haben, müssen bis zum 28. Februar 2025 entsprechende Informationen vorlegen.
Das Gesetz ändert die Regeln für die Zahlung von Entschädigungen an Energieversorger für die Anwendung von Höchstpreisen.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-11-27
Dafür 412
Dagegen 3
Enthaltung 14
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_494
Startdatum: 2024-06-27
Abstimmungsdatum: 2024-11-27
Sitzung Nr.: 22
Abstimmung Nr.: 175