Neue Regeln für staatliche Beihilfen und Verkauf von landwirtschaftlichem Staatsland
Das Gesetz führt Änderungen bei der finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit landwirtschaftlichem Staatsland ein und passt diese an neue EU-Vorschriften an. Zusätzlich ändert es die Regeln für den Verkauf staatlicher landwirtschaftlicher Immobilien unter Berücksichtigung neuer kommunaler Planungsdokumente.
Wichtige Punkte
Die Regeln für die Gewährung finanzieller Unterstützung für Unternehmen und Landwirte, die Staatsland nutzen, werden an neue EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen angepasst.
Preisnachlässe beim Verkauf historischer landwirtschaftlicher Staatsimmobilien werden gemäß neuen EU-Vorschriften als staatliche Beihilfe behandelt.
Die Möglichkeit des Verkaufs staatlicher landwirtschaftlicher Flächen, deren Verkauf ausgesetzt war, hängt nun auch von den Bestimmungen im neuen kommunalen Planungsdokument – dem allgemeinen Gemeindeplan – ab.
Bis eine Gemeinde den allgemeinen Plan verabschiedet, wird das bestehende Planungsdokument (Studie) seine Rolle hinsichtlich der Möglichkeit des Landverkaufs übernehmen.
2024-07-24
Dafür
241
Dagegen
179
Enthaltung
22
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_497
Startdatum: 2024-06-27
Abstimmungsdatum: 2024-07-24
Sitzung Nr.: 16
Abstimmung Nr.: 17