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Änderungen bei der Verwaltung landwirtschaftlicher Immobilien des Staates

Das Gesetz ändert die Vorschriften über die Verwaltung landwirtschaftlicher Immobilien des Staates, passt die De-minimis-Beihilferegelungen an die EU-Vorschriften an und berücksichtigt den allgemeinen Gemeindeplan in den Vorschriften über die Aussetzung von Immobilienverkäufen.
Wichtige Punkte
Unterstützung für Unternehmen im Bereich der wirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Erzeugung stellt eine De-minimis-Beihilfe gemäß den neuen EU-Vorschriften dar.
Die Senkung des Verkaufspreises von im Denkmalregister eingetragenen Immobilien gilt als De-minimis-Beihilfe.
Der allgemeine Gemeindeplan wird in die Vorschriften über die Aussetzung des Verkaufs von Immobilien aus dem landwirtschaftlichen Eigentumsbestand des Staates aufgenommen.
Bis zum Inkrafttreten des allgemeinen Gemeindeplans gilt die Studie über die Bedingungen und Richtungen der räumlichen Gestaltung der Gemeinde.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-07-24
Dafür 241
Dagegen 179
Enthaltung 22
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o gospodarowaniu nieruchomościami rolnymi Skarbu Państwa oraz ustawy o wstrzymaniu sprzedaży nieruchomości Zasobu Własności Rolnej Skarbu Państwa.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 497
Startdatum: 2024-06-27
Abstimmungsdatum: 2024-07-24
Abstimmung Nr.: 17