Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und -geldes für Eltern von Frühgeborenen
Der Gesetzentwurf ermöglicht die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und -geldes für Eltern von Kindern, die nach der Geburt eine längere Krankenhaus- oder Hospizpflege benötigen. Diese zusätzliche Betreuungszeit von bis zu 24 Wochen wird nach der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus gewährt und kann von der Mutter oder dem Vater genutzt werden.
Wichtige Punkte
Eltern von Kindern, die in den ersten 45 Lebenstagen länger als 30 Tage im Krankenhaus waren, können den Mutterschaftsurlaub um die Dauer des Krankenhausaufenthalts des Kindes verlängern, maximal um 24 Wochen.
Der zusätzliche Urlaub kann nach der Rückkehr des Kindes aus dem Krankenhaus nach Hause genommen werden.
Das Recht auf verlängerten Urlaub und Mutterschaftsgeld steht sowohl der Mutter als auch dem Vater des Kindes zu (je nach Situation).
Die Änderungen betreffen sowohl Arbeitnehmer als auch versicherte Personen, die Mutterschaftsgeld beziehen (z. B. aus Werkverträgen oder selbstständiger Tätigkeit).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_522
Startdatum: 2024-07-10