Neue Krankenversicherungsregeln: Feste Pauschalsätze und Änderungen bei Abzügen
Der Gesetzentwurf führt ab 2025 feste pauschale Krankenversicherungsbeiträge (300 PLN, 525 PLN, 700 PLN) ein, die von den jährlichen Einnahmen oder der Vergütung abhängen. Die neuen Vorschriften schaffen die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge für Unternehmer ab und führen die Regel ein, dass bei mehreren Versicherungstiteln nur ein Beitrag gezahlt wird. Der Einnahmenrückgang des Nationalen Gesundheitsfonds soll durch einen staatlichen Zuschuss gedeckt werden.
Wichtige Punkte
Einführung von drei festen Beitragssätzen: 300 PLN, 525 PLN und 700 PLN, abhängig von jährlichen Einnahmen oder Vergütung.
Abschaffung der Mechanismen, die es Unternehmern ermöglichen, einen Teil des Beitrags von der Steuer abzusetzen oder als Kosten geltend zu machen.
Bei Zusammentreffen mehrerer Versicherungstitel wird der Beitrag nur von einem vom Versicherten gewählten Titel gezahlt.
Jährliche Indexierung der Beiträge basierend auf dem Wachstum des Durchschnittslohns.
Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2025 (2024 wird nach alten Regeln abgerechnet).
Der geschätzte Einnahmenrückgang des NFZ um ca. 15 Mrd. PLN soll durch eine Subvention aus dem Staatshaushalt ausgeglichen werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_526
Startdatum: 2024-07-11