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Polnisches Parlament ordnet NIK-Prüfung des Nationalen Rundfunkrates an

Das polnische Parlament hat beschlossen, den Obersten Rechnungshof (NIK) mit der Prüfung der Tätigkeit des Nationalen Rundfunkrates (KRRiT) zu beauftragen. Die Prüfung soll untersuchen, wie die KRRiT ihre Pflichten in Bezug auf Meinungsfreiheit, Informationsrecht und die Gewährleistung der Medienvielfalt in Radio und Fernsehen zwischen 2016 und 2024 erfüllt hat. Ziel ist es, zu beurteilen, ob die KRRiT gesetzeskonform und im öffentlichen Interesse gehandelt hat.
Wichtige Punkte
Der Oberste Rechnungshof (NIK) wird eine detaillierte Prüfung der Tätigkeit des Nationalen Rundfunkrates (KRRiT) durchführen.
Die Prüfung umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2024.
Geprüft werden unter anderem Lizenzverfahren, die Aufsicht der KRRiT über die Medien, die Bewertung der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch die öffentlich-rechtlichen Sender sowie die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden.
Die NIK kann auch den Nationalen Medienrat und das Nationale Medieninstitut prüfen.
Ziel der Prüfung ist es, zu beurteilen, ob die KRRiT ihre verfassungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten in Bezug auf Meinungsfreiheit, Informationsrecht und Medienpluralismus ordnungsgemäß erfüllt hat.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
59%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-07-26
Dafür 255
Dagegen 178
Enthaltung 0
gavel
Status:
Angenommen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_529
Startdatum: 2024-07-11
Abstimmungsdatum: 2024-07-26
Sitzung Nr.: 16
Abstimmung Nr.: 81