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Einfachere Verlängerung von Behindertenausweisen und Parkausweisen

Neue Vorschriften erleichtern Menschen mit Behinderungen die Verlängerung der Gültigkeit ihrer Ausweise und Entscheidungen über den Unterstützungsbedarf. Wenn Sie einen Antrag auf einen neuen Ausweis oder eine neue Entscheidung stellen, bevor Ihr aktuelles Dokument abläuft, wird dessen Gültigkeit automatisch bis zur Ausstellung einer neuen Entscheidung verlängert, maximal jedoch um 6 Monate. Zusätzlich sind Parkausweise, die bis Ende September 2024 ablaufen, bis Ende März 2025 gültig.
Wichtige Punkte
Sie können einen Antrag auf einen neuen Behindertenausweis oder einen Ausweis über den Grad der Behinderung früher stellen: 2 Monate vor Ablauf des Behindertenausweises oder 3 Monate vor Ablauf des Ausweises über den Grad der Behinderung.
Wenn Sie rechtzeitig einen Antrag auf einen neuen Ausweis oder eine Entscheidung über den Unterstützungsbedarf stellen, bleibt Ihr aktuelles Dokument bis zur Ausstellung eines neuen gültig, jedoch nicht länger als zusätzliche 6 Monate ab dem ursprünglichen Ablaufdatum.
Das Kreisteam stellt eine Bescheinigung aus, die den Antrag und die Verlängerung der Gültigkeit des aktuellen Ausweises bestätigt.
Parkausweise, die bis zum 30. September 2024 ablaufen, bleiben bis zum 31. März 2025 gültig.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-07-24
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Dagegen 0
Enthaltung 1
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Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_546
Startdatum: 2024-07-19
Abstimmungsdatum: 2024-07-24
Sitzung Nr.: 16
Abstimmung Nr.: 20