Änderungen bei der Verjährung von Steuerschulden: kürzere Fristen für kleinere Beträge
Der Gesetzentwurf ändert die Regeln für die Verjährung von Steuerschulden. Die grundlegende Verjährungsfrist wird von 5 auf 3 Jahre verkürzt, was bedeutet, dass kleinere Steuerrückstände schneller verfallen. Bei größeren Beträgen und in Fällen von Steuerbetrug bleiben die Verjährungsfristen länger oder werden verlängert.
Wichtige Punkte
Die grundlegende Verjährungsfrist für Steuerschulden wird von 5 auf 3 Jahre verkürzt.
Steuerschulden über 1 Million PLN unterliegen einer Verjährungsfrist von 5 Jahren.
In Fällen von Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung unterliegen Steuerschulden einer Verjährungsfrist von 10 Jahren.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen zu erhöhen.
Die neuen Vorschriften gelten nicht für Steuerschulden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind.
2024-07-26
Dafür
237
Dagegen
190
Enthaltung
1
gavel
Status:
Sofortige Ablehnung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_552
Startdatum: 2024-07-22
Abstimmungsdatum: 2024-07-26
Sitzung Nr.: 16
Abstimmung Nr.: 82