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Freiwillige Sozialversicherung für Unternehmer: Vorgeschlagene Änderungen

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer freiwilligen Sozialversicherung (Renten- und Invaliditätsversicherung) für Unternehmer vor, die natürliche Personen sind. Diese Lösung soll es Unternehmern ermöglichen, selbstständig über ihre Altersvorsorge zu entscheiden. Der Entwurf sieht vor, dass die Krankenversicherung obligatorisch bleibt.
Wichtige Punkte
Unternehmer, die natürliche Personen sind, können auf die obligatorische Sozialversicherung (Renten- und Invaliditätsversicherung) verzichten.
Diese Option gilt auch für Personen, die zum ersten Mal eine Geschäftstätigkeit aufnehmen (Änderung der sogenannten „Start-up-Erleichterung“).
Der Krankenversicherungsbeitrag bleibt obligatorisch, und die Regeln für seine Festlegung werden an die neuen Vorschriften angepasst.
Personen, die mit Unternehmern zusammenarbeiten, die die freiwillige Option nutzen, bleiben weiterhin versichert, finanziert durch den Unternehmer.
Die geschätzten jährlichen Kosten für die Einführung dieser Änderungen für den Staatshaushalt können bis zu 20 Mrd. PLN betragen.
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Drucknummer: 10_559
Startdatum: 2024-07-23