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Polen ratifiziert Konvention gegen erzwungenes Verschwindenlassen

Polen stimmt dem Beitritt zu einem internationalen Abkommen zu, das Menschen vor erzwungenem Verschwindenlassen schützen soll. Das bedeutet, der Staat verpflichtet sich, solche Situationen zu verhindern und die Verantwortlichen zu verfolgen.
Wichtige Punkte
Polen tritt einem internationalen Abkommen zum Schutz vor erzwungenem Verschwindenlassen bei.
Der Staat verpflichtet sich, erzwungenes Verschwindenlassen zu verhindern und die Schuldigen zu verfolgen.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
97%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-09-27
Dafür 414
Dagegen 7
Enthaltung 7
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_589
Startdatum: 2024-07-31
Abstimmungsdatum: 2024-09-27
Sitzung Nr.: 18
Abstimmung Nr.: 27