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Neue Kassenmethode zur Steuerabrechnung für Kleinunternehmen ab 2025

Das Gesetz führt ab 2025 eine Kassenmethode zur Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben für Kleinunternehmer ein. Das bedeutet, dass Sie Steuern erst nach Erhalt der Zahlung vom Kunden zahlen und Kosten nach Bezahlung des Lieferanten abziehen. Dies ist eine Erleichterung für Unternehmen, die Probleme mit pünktlichen Zahlungen haben.
Wichtige Punkte
Kleinunternehmen (Einnahmen bis zu 1 Million PLN jährlich) können die Kassenmethode zur Einkommensteuerabrechnung wählen.
Einnahmen werden am Tag des Zahlungseingangs und Kosten am Tag der Rechnungsbegleichung erfasst.
Die Kassenmethode gilt für Transaktionen zwischen Unternehmern, die durch Rechnungen dokumentiert sind.
Die Wahl der Methode erfordert eine schriftliche Mitteilung an das Finanzamt und die Führung eines speziellen Rechnungsregisters.
Die Änderungen beeinflussen auch die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für Unternehmen, die diese Methode nutzen.
Das Gesetz führt auch geringfügige Änderungen bezüglich Steuerbefreiungen für Seeleute und Regeln zur Datenmeldung an Finanzämter ein.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-09-27
Dafür 410
Dagegen 0
Enthaltung 18
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_601
Startdatum: 2024-08-26
Abstimmungsdatum: 2024-09-27
Sitzung Nr.: 18
Abstimmung Nr.: 36