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Neue Regeln für die Meldung von Straßen- und Kabotageverkehr

Das Gesetz führt die Pflicht ein, internationalen Straßentransport und Kabotageverkehr vor Beginn der Fahrt in Polen in einem speziellen Register zu melden. Der Fahrer muss die Bestätigungsnummer oder ein Ersatzdokument mit sich führen. Eine fehlende Meldung kann als Fahren ohne die erforderliche Genehmigung behandelt werden.
Wichtige Punkte
Ausländische Spediteure müssen internationalen Straßen- und Kabotageverkehr in Polen melden.
Die Meldung muss detaillierte Daten über den Spediteur, Absender, Empfänger, die Route und das Fahrzeug enthalten.
Der Fahrer muss die Bestätigungsnummer oder ein Ersatzdokument besitzen.
Eine fehlende Meldung kann dazu führen, dass der Transport als illegal angesehen wird.
Das Gesetz tritt hauptsächlich am 1. November 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zu Führerscheinen, die ab dem 1. September 2024 gelten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
59%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-09-25
Dafür 253
Dagegen 0
Enthaltung 176
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_602
Startdatum: 2024-08-26
Abstimmungsdatum: 2024-09-25
Sitzung Nr.: 18
Abstimmung Nr.: 16