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Fristverlängerung bei Vorschriften für Tierfutter

Die Vorschriften für Tierfutter wurden geändert. Eine Frist, die ab dem 1. Januar 2025 gelten sollte, wurde um fünf Jahre auf den 1. Januar 2030 verschoben. Dies gibt mehr Zeit, bestimmte Anforderungen in diesem Bereich zu erfüllen.
Wichtige Punkte
Frist im Futtermittelgesetz von 1. Januar 2025 auf 1. Januar 2030 verschoben.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-09-27
Dafür 236
Dagegen 178
Enthaltung 16
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_606
Startdatum: 2024-08-27
Abstimmungsdatum: 2024-09-27
Sitzung Nr.: 18
Abstimmung Nr.: 38