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Neue Leistung für Hundertjährige: Regeln und finanzielle Unterstützung

Dieses Gesetz führt neue Regeln für die Gewährung und Auszahlung einer speziellen finanziellen Leistung für Personen ein, die das 100. Lebensjahr vollendet haben. Ziel ist es, den ältesten Bürgern Polens zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bieten. Die Leistung wird monatlich ausgezahlt und unterliegt der Wertanpassung.
Wichtige Punkte
Personen, die 100 Jahre alt werden, erhalten eine monatliche Leistung von 6246,13 PLN.
Die meisten Hundertjährigen erhalten die Leistung automatisch, wenn sie bereits andere Leistungen (z.B. Rente, Invalidenrente) beziehen.
Personen, die keine anderen Leistungen beziehen, können einen Antrag bei der ZUS stellen, wenn sie die Staatsbürgerschafts- und Wohnsitzanforderungen in Polen erfüllen.
Die Leistung wird valorisiert, d.h. ihr Betrag wird regelmäßig an wirtschaftliche Veränderungen angepasst.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-10-18
Dafür 408
Dagegen 16
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_607
Startdatum: 2024-08-27
Abstimmungsdatum: 2024-10-18
Sitzung Nr.: 20
Abstimmung Nr.: 8