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Ende der Anbindung von Hunden: Neue Regeln für Zwinger

Das Gesetz führt ein Verbot der Anbindung von Hunden ein, mit bestimmten Ausnahmen. Es wurden auch neue Anforderungen an die Fläche und die Bedingungen in Zwingern festgelegt, einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung einer Hundehütte und täglicher Bewegung. Das Gesetz tritt 12 Monate nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Wichtige Punkte
Verbot der Anbindung von Hunden, mit Ausnahmen u.a. für Transport, Behandlungen, Training oder in kurzzeitigen, für die Sicherheit notwendigen Situationen.
Hundebesitzer, die Zwinger nutzen, müssen einen befestigten und überdachten Untergrund (von 10 bis 20 m² je nach Hundegewicht), tägliche Bewegung außerhalb des Zwingers und eine Hundehütte bereitstellen.
Zwinger müssen mindestens 1,7 m hoch sein, eine stabile Konstruktion haben, Zugang zu Tageslicht bieten und Luftzirkulation ermöglichen.
Die neuen Vorschriften bezüglich des Anbindeverbots und der Zwingeranforderungen gelten nicht für Hunde, die zu besonderen Zwecken eingesetzt werden, und die Zwingeranforderungen gelten nicht für Hunde in Tierheimen.
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67%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-12-17
Dafür 280
Dagegen 105
Enthaltung 30
gavel
Status:
Veto des Präsidenten
BÜRGERWILLE REGISTRIERT
100% Dafür 0% Dagegen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_608
Startdatum: 2024-08-27
Abstimmungsdatum: 2025-12-17
Sitzung Nr.: 48
Abstimmung Nr.: 8