arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

Änderungen beim Sonntagsverkauf: 24. Dezember und verkaufsoffene Sonntage

Das Gesetz führt Änderungen der Regeln für den Sonntagsverkauf ein, wenn der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt. In diesem Fall gilt das Handelsverbot an Heiligabend, gilt jedoch nicht an den zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen, die diesem Tag vorausgehen.
Wichtige Punkte
Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, gilt an diesem Tag das Handelsverbot (mit im Gesetz festgelegten Ausnahmen).
Fällt Heiligabend auf einen Sonntag, gilt das Handelsverbot nicht an den zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen, die diesem Sonntag vorausgehen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
97%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2023-11-29
Dafür 429
Dagegen 0
Enthaltung 12
gavel
Status:
In Kraft getreten
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_63
Startdatum: 2023-11-23
Abstimmungsdatum: 2023-11-29
Sitzung Nr.: 1
Abstimmung Nr.: 35