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Neue Mehrwertsteuerbefreiungsregeln für Kleinunternehmen in Polen und der EU

Das Gesetz führt neue Mehrwertsteuerbefreiungsregeln für Kleinunternehmen ein, die in Polen und anderen EU-Ländern tätig sind. Es ermöglicht polnischen Unternehmen, die Befreiung in anderen EU-Ländern zu nutzen, und EU-Unternehmen, die Befreiung in Polen zu nutzen, unter bestimmten Bedingungen und Umsatzgrenzen. Es ändert auch die Regeln für die Besteuerung von Kunstwerken und führt neue Meldepflichten ein.
Wichtige Punkte
Kleinunternehmen aus anderen EU-Ländern können die polnische Mehrwertsteuerbefreiung nutzen, wenn ihr Jahresumsatz in der gesamten EU 100.000 Euro nicht überschreitet und sie andere Bedingungen erfüllen.
Polnische Kleinunternehmen können die Mehrwertsteuerbefreiung in anderen EU-Ländern nutzen, wenn ihr Jahresumsatz in der gesamten EU 100.000 Euro nicht überschreitet und sie die Bedingungen des jeweiligen Landes erfüllen.
Spezielle Identifikationsnummern (EX) und die Pflicht zur Benachrichtigung der Finanzämter über die Absicht, diese Befreiungen zu nutzen, wurden eingeführt.
Die Mehrwertsteuerregeln für den Verkauf von Kunstwerken, Sammlerstücken und Antiquitäten ändern sich, einschließlich eines Satzes von 22% für bestimmte Transaktionen.
Es wurden Strafen für die Angabe falscher Informationen in den Benachrichtigungen bezüglich der Befreiungen eingeführt.
Die meisten Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-10-18
Dafür 230
Dagegen 197
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_656
Startdatum: 2024-09-12
Abstimmungsdatum: 2024-10-18
Sitzung Nr.: 20
Abstimmung Nr.: 11