Neue Regeln zur Entfernung terroristischer Online-Inhalte und Website-Sperrung durch ABW
Das Gesetz setzt EU-Vorschriften zur schnellen Entfernung terroristischer Inhalte aus dem Internet durch Hosting-Unternehmen um und benennt die ABW als Hauptaufsichtsbehörde. Es ändert auch die Regeln für die Sperrung anderer Online-Inhalte durch die ABW in Terrorismus- und Spionagefällen, wobei eine gerichtliche Genehmigung erforderlich ist. Internetunternehmen können bei Nichteinhaltung mit Geldstrafen belegt werden.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die Online-Hosting-Dienste anbieten, müssen terroristische Inhalte auf Anfrage der ABW gemäß EU-Recht entfernen.
Die ABW wird diese Unternehmen überwachen und kann hohe Geldstrafen (bis zu 4% des Jahresumsatzes) bei mangelnder Kooperation oder Nichteinhaltung verhängen.
Die ABW kann den Zugang zu anderen Online-Seiten oder -Diensten im Zusammenhang mit Terrorismus oder Spionage nur nach gerichtlicher Genehmigung blockieren, außer in sehr dringenden Fällen, die eine nachträgliche gerichtliche Zustimmung erfordern.
Hosting-Unternehmen und Inhaltsveröffentlicher haben das Recht, gegen Entscheidungen der ABW bezüglich der Entfernung oder Sperrung von Inhalten vor Gericht Berufung einzulegen.
2024-10-18
Dafür
231
Dagegen
198
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen
(hier erklärt).
Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_661
Startdatum: 2024-09-13
Abstimmungsdatum: 2024-10-18
Sitzung Nr.: 20
Abstimmung Nr.: 20