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Automatische Verlängerung von Behindertenleistungen und -bescheinigungen

Dieses Gesetz verlängert automatisch den Anspruch auf verschiedene Familien-, Unterhalts-, Pflege- und Sozialhilfeleistungen, wenn diese an einen Behindertenausweis gekoppelt waren, dessen Gültigkeit zuvor verlängert wurde. Diese Änderungen erfolgen automatisch, ohne dass neue Anträge oder Interviews erforderlich sind, was den Prozess für Begünstigte vereinfacht.
Wichtige Punkte
Die Gültigkeit von Behindertenausweisen, die bereits verlängert wurden, führt automatisch zur Verlängerung des Anspruchs auf damit verbundene Leistungen.
Sie müssen keine neuen Anträge stellen oder zusätzliche Verfahren durchlaufen; die Behörden werden die Leistungsentscheidungen automatisch ändern.
Die Änderungen betreffen unter anderem Familienleistungen, Pflegegeld, Leistungen aus dem Unterhaltsfonds und Sozialhilfe.
Personen, die nach dem 30. September 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben, fallen ebenfalls unter die Regelung der verlängerten Ausweisgültigkeit und erhalten entsprechende Bescheinigungen.
Für Anträge, die 2025 bezüglich des Unterstützungsbedarfs gestellt werden, erfolgt die Feststellung ab dem Datum der Antragstellung.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
99%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-09-25
Dafür 423
Dagegen 0
Enthaltung 3
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_665
Startdatum: 2024-09-20
Abstimmungsdatum: 2024-09-25
Sitzung Nr.: 18
Abstimmung Nr.: 19