Neue Steuern für große multinationale und inländische Unternehmen
Das Gesetz führt neue Steuern für große Kapitalgruppen ein, sowohl internationale als auch inländische, deren Jahresumsatz 750 Millionen Euro übersteigt. Ziel ist es sicherzustellen, dass diese Unternehmen weltweit einen Mindeststeuersatz von 15 % auf ihre Einkünfte zahlen, unabhängig davon, wo sie tätig sind.
Wichtige Punkte
Einführung von drei neuen Steuerarten: globale Mindeststeuer, inländische Mindeststeuer und Steuer auf unzureichend besteuerte Gewinne.
Diese Steuern gelten für große Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro.
Der Mindeststeuersatz für diese Gruppen beträgt 15 %.
Das Gesetz legt detaillierte Regeln für die Berechnung von Einkommen und Steuern fest und bestimmt, ob ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe unter die neuen Vorschriften fällt.
Es werden Bestimmungen zum Austausch von Steuerinformationen zwischen Ländern bezüglich dieser neuen Steuern eingeführt.
Die Regeln für die Einreichung von Informations- und Steuererklärungen sowie die Fristen dafür werden festgelegt, wobei in der Anfangsphase des Gesetzes längere Fristen gelten.
Möglichkeit der Nutzung sogenannter 'sicherer Häfen', die Verpflichtungen in bestimmten Situationen vereinfachen oder ausschließen (z. B. für Jurisdiktionen mit geringen Einnahmen oder mit einer qualifizierten inländischen Mindeststeuer).
Änderungen an anderen Gesetzen, einschließlich des Körperschaftsteuergesetzes, des Rechnungslegungsgesetzes und der Abgabenordnung, um sie an die neuen Vorschriften anzupassen.
2024-11-06
Dafür
236
Dagegen
188
Enthaltung
9
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_674
Startdatum: 2024-09-25
Abstimmungsdatum: 2024-11-06
Sitzung Nr.: 21
Abstimmung Nr.: 12