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Höhere Verbrauchsteuersätze auf Tabak und E-Zigaretten ab März 2025

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, jedoch gelten die neuen, höheren Verbrauchsteuersätze für Tabakwaren, getrockneten Tabak, neuartige Erzeugnisse und E-Zigaretten-Liquids erst ab dem 1. März 2025. Im Januar und Februar 2025 gelten die Sätze von 2024. Ziel der Änderungen ist die Anpassung der Verbrauchsteuersätze und die Erhöhung der Haushaltseinnahmen.
Wichtige Punkte
Erhöhung der Verbrauchsteuersätze: Ab dem 1. März 2025 steigt die Verbrauchsteuer auf Zigaretten, Rauchtabak, Zigarren, Zigarillos, getrockneten Tabak, neuartige Erzeugnisse und E-Liquids.
Übergangszeitraum: Vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2025 gelten die bisherigen Verbrauchsteuersätze (aus dem Jahr 2024).
Gültigkeit der Steuerzeichen: Steuerzeichen mit dem Jahr 2024 bleiben bis zum 30. April 2025 gültig und können bis zum 28. Februar 2025 angebracht werden.
E-Zigaretten-Liquid: Für E-Zigaretten-Liquids wurde eine jährliche Gültigkeit der Steuerzeichen eingeführt, analog zu Tabakwaren.
Zeitplan der Erhöhungen: Das Gesetz legt einen Fahrplan für die Erhöhung der Verbrauchsteuer für die Jahre 2025–2027 fest.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-10-18
Dafür 236
Dagegen 188
Enthaltung 2
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_692
Startdatum: 2024-10-02
Abstimmungsdatum: 2024-10-18
Sitzung Nr.: 20
Abstimmung Nr.: 21