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Steuererleichterung für Spenden an Flutopfer vom September 2024

Dieser Gesetzentwurf ermöglicht den Abzug von Spenden, die zur Unterstützung der Opfer der Überschwemmungen und starken Regenfälle im September 2024 geleistet wurden, von der Einkommensteuer. Einzelpersonen und Unternehmen, die Katastrophenopfer unterstützen, können 200% des Spendenwerts von ihrer Steuerbemessungsgrundlage abziehen, um mehr Hilfe zu fördern.
Wichtige Punkte
Möglichkeit, Spenden für die Flutopfer vom September 2024 von der Einkommensteuer (PIT und CIT) abzuziehen.
Es können 200% des Spendenwerts abgezogen werden, was einen doppelten Steuervorteil für Spender bietet.
Spenden müssen während des Katastrophenzustands oder innerhalb von 30 Tagen nach dessen Aufhebung erfolgen.
Spenden müssen an gemeinnützige Organisationen, lokale Behörden, medizinische Einrichtungen, die Staatliche Agentur für Strategische Reserven oder soziale Hilfseinrichtungen (z.B. Obdachlosenheime) gehen.
Ein schriftlicher Spendenvertrag ist erforderlich, der die Verwendung der Mittel für die Fluthilfe bestätigt.
Die Bestimmungen gelten für Spenden, die ab dem 12. September 2024 getätigt wurden.
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Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_698
Startdatum: 2024-10-08