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Verbot der Pelztierzucht und Entschädigung für Landwirte

Das Gesetz verbietet die kommerzielle Pelztierzucht (außer Kaninchen) und sieht Entschädigungen für bestehende Züchter vor. Landwirte erhalten finanzielle Unterstützung bei Betriebsschließung, Arbeitnehmer erhalten Abfindungen.
Wichtige Punkte
Vollständiges Verbot der Pelztierzucht für Fellgewinnung ab 2034, Kaninchen ausgenommen.
Entschädigungen für Züchter: 5-25% des durchschnittlichen Jahreseinkommens 2020-2024, je nach Schließungsdatum.
Zwölfmonatige Abfindung für entlassene Arbeitnehmer, erstattet durch die Sozialversicherung.
Möglichkeit der Umwandlung in andere landwirtschaftliche Tätigkeit ohne neue Umweltgenehmigungen.
Strafen bei Verstößen: Gericht kann Tierhaltungsverbot für 1-5 Jahre verhängen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
78%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-10-17
Dafür 339
Dagegen 78
Enthaltung 19
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o ochronie zwierząt.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 703
Startdatum: 2024-10-09
Abstimmungsdatum: 2025-10-17
Abstimmung Nr.: 57