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Einfrieren der Energiepreise und Schutzbeihilfe für das erste Halbjahr 2024

Dieses Gesetz verlängert den Schutz vor hohen Strom-, Gas- und Wärmepreisen für Haushalte und andere berechtigte Verbraucher bis zum 30. Juni 2024. Zusätzlich wird für diesen Zeitraum die Schutzbeihilfe wieder eingeführt, eine einmalige finanzielle Unterstützung für die einkommensschwächsten Haushalte.
Wichtige Punkte
Die Preise für Strom, Gas und Wärme für berechtigte Verbraucher, einschließlich Haushalte, bleiben bis zum 30. Juni 2024 eingefroren.
Die Verbrauchsgrenzen für Strom mit einem garantierten niedrigeren Preis bleiben bestehen und betragen für das erste Halbjahr 2024 50 % der Grenzen von 2023.
Die Schutzbeihilfe kehrt als einmalige Geldleistung für die einkommensschwächsten Haushalte zurück und wird bis zum 30. Juni 2024 ausgezahlt.
Anträge auf die Schutzbeihilfe müssen bis zum 30. April 2024 bei den Gemeinden eingereicht werden.
Es wurde ein neuer Beitrag von Erdgasförderunternehmen eingeführt, um die Unterstützung für Energieverbraucher zu finanzieren.
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56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2023-12-07
Dafür 247
Dagegen 1
Enthaltung 197
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_72
Startdatum: 2023-11-29
Abstimmungsdatum: 2023-12-07
Sitzung Nr.: 1
Abstimmung Nr.: 89