arrow_back Trendthemen der Gesetzgebung
Teilen share

Neue Grenzkontrollregeln: Polen tritt dem EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) bei

Dieses Gesetz passt die polnischen Vorschriften an das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) an, das die Reisen von Nicht-EU-Bürgern beim Überqueren der Schengen-Grenzen automatisch erfasst. Die Änderungen zielen darauf ab, die Grenzkontrollzeiten zu verkürzen, die Sicherheit zu erhöhen und die persönlichen Daten der Reisenden besser zu schützen. Für Nicht-EU-Bürger bedeutet dies die Pflicht zur Abgabe biometrischer Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder.
Wichtige Punkte
Automatische Registrierung an den Grenzen: Das System ersetzt das traditionelle Abstempeln von Reisepässen durch elektronische Ein- und Ausreisedaten für Nicht-EU-Reisende.
Erfassung biometrischer Daten: Bei der Grenzüberschreitung werden von Nicht-EU-Reisenden Fingerabdrücke und Gesichtsscans genommen.
Erhöhte Sicherheit: Behörden wie Polizei, Grenzschutz und Gerichte erhalten leichteren Zugang zu Daten zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.
Schutz personenbezogener Daten: Der Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten wird das System überwachen, und Reisende haben das Recht, ihre Daten zu korrigieren oder zu löschen.
Schnellere Verfahren: Neue technische Lösungen sollen die Grenzkontrollen rationalisieren und Wartezeiten verkürzen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-10-18
Dafür 425
Dagegen 0
Enthaltung 1
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o udziale Rzeczypospolitej Polskiej w Systemie Wjazdu/Wyjazdu.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 722
Startdatum: 2024-10-11
Abstimmungsdatum: 2024-10-18
Abstimmung Nr.: 24