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Neue Rechnungslegungsregeln: Höhere Schwellenwerte für Unternehmen und Nachhaltigkeitsberichte

Das Gesetz erhöht die Umsatzgrenzen, ab denen Unternehmen eine doppelte Buchführung führen müssen, was kleineren Betrieben die Arbeit erleichtert. Zudem müssen große Unternehmen künftig über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft berichten, was die Transparenz erhöht.
Wichtige Punkte
Anhebung der Umsatzgrenze auf 2,5 Millionen Euro, unterhalb derer kleinere Unternehmen (z. B. Einzelunternehmer) von der komplexen Buchführung befreit sind.
Neue, höhere Schwellenwerte für Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen, wodurch mehr Betriebe von Buchhaltungsvereinfachungen profitieren.
Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung (Umwelt, Menschenrechte, Unternehmensführung) für große und börsennotierte Unternehmen.
Verpflichtung zur Prüfung dieser Nachhaltigkeitsberichte durch zertifizierte Wirtschaftsprüfer, die eine spezielle Ausbildung und zusätzliche Prüfungen absolvieren müssen.
Strenge Strafen (einschließlich Geld- und Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren) für Prüfer bei Falschangaben und für Unternehmen, die Berichte nicht veröffentlichen.
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2024-11-21
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o rachunkowości, ustawy o biegłych rewidentach, firmach audytorskich oraz nadzorze publicznym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 726
Startdatum: 2024-10-15
Abstimmungsdatum: 2024-11-21
Abstimmung Nr.: 30