Einschränkungen bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern zum Tier- und Umweltschutz
Der Gesetzentwurf verbietet die Verwendung lauter Feuerwerkskörper (Klasse F3) durch Privatpersonen, um Tiere vor Leid und Stress zu schützen. Gemeinden können deren Verwendung an Silvester und Neujahr erlauben. Ein Verstoß gegen das Verbot wird mit einer Geldstrafe oder Haft geahndet, wobei eine Entschädigungszahlung für Tierschutzzwecke möglich ist.
Wichtige Punkte
Verbot der Verwendung lauter Feuerwerkskörper (Klasse F3) durch Privatpersonen, ausgenommen Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen.
Gemeinderäte können die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse F3 am 31. Dezember und 1. Januar erlauben.
Ein Verstoß gegen das Verbot wird mit Haft oder einer Geldstrafe geahndet, mit der Möglichkeit einer Entschädigungszahlung von bis zu 1000 PLN für den Tierschutz.
Unternehmen benötigen eine Genehmigung zum Erwerb, zur Lagerung oder zur Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse F3.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_729
Startdatum: 2024-10-15