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Änderungen im Bergrecht: Schuldenaussetzung und Befreiung von Körperschaftsteuervorauszahlungen

Neue Vorschriften führen Änderungen für Bergbauunternehmen ein, die unter das Unterstützungssystem fallen. Sie setzen die Rückzahlung einiger ihrer finanziellen Verpflichtungen bis Ende 2025 aus, vorbehaltlich der Entscheidungen der Europäischen Kommission. Zusätzlich müssen solche Unternehmen keine monatlichen Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer leisten.
Wichtige Punkte
Bergauunternehmen unter Unterstützung haben die Rückzahlung bestimmter Schulden bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt.
Bergauunternehmen unter Unterstützung sind von der Zahlung monatlicher Körperschaftsteuervorauszahlungen befreit.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
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99%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2023-12-20
Dafür 341
Dagegen 2
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_74
Startdatum: 2023-11-29
Abstimmungsdatum: 2023-12-20
Sitzung Nr.: 1
Abstimmung Nr.: 126