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Änderungen bei Grund-, Landwirtschafts- und Stempelsteuern

Neue Vorschriften präzisieren, was als Gebäude oder Bauwerk besteuert wird, einschließlich Garagen in Wohngebäuden. Änderungen betreffen auch lokale Gebühren und Stempelsteuern sowie Regeln für landwirtschaftliche Steuererleichterungen. Ziel ist eine klarere Steuerpflicht für Bürger und Unternehmen.
Wichtige Punkte
Garagen und Stellplätze in Wohngebäuden werden für die Grundsteuer als Teil des Wohngebäudes behandelt.
Kleine Objekte wie Kapellen, Gartenfiguren, Mülleimer oder Fahrradunterstände gelten nicht als steuerpflichtige Bauwerke.
Eine neue, detaillierte Liste der als steuerpflichtige Bauwerke geltenden Objekte wurde festgelegt.
Die Regeln für die Überweisung von Stempelsteuerzahlungen zwischen Ämtern bei Zuständigkeitswechsel wurden geändert.
Einige Steuerpflichtige können Grundsteuererklärungen für 2025 bis Ende März einreichen, wenn sie dies vorher melden und Vorauszahlungen leisten.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-11-19
Dafür 231
Dagegen 43
Enthaltung 147
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_741
Startdatum: 2024-10-22
Abstimmungsdatum: 2024-11-19
Sitzung Nr.: 22
Abstimmung Nr.: 13