Grüne Energie: Neue Abrechnungsregeln für Prosumer und Erleichterungen für Investoren
Das Gesetz führt wesentliche Änderungen für Besitzer von Photovoltaikanlagen ein und begrenzt die Höhe der Rückerstattung von Überzahlungen für ins Netz eingespeisten Strom. Gleichzeitig erleichtert es den Bau neuer erneuerbarer Energiequellen, indem es sie als Investitionen von übergeordnetem öffentlichem Interesse einstuft, was die Verfahren beschleunigen soll.
Wichtige Punkte
Neue Grenzen für Prosumer: Die Rückerstattung für überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird, darf je nach Abrechnungssystem 20 % oder 30 % seines Wertes in einem Monat nicht überschreiten.
Erleichterungen für Investitionen in Erneuerbare: Der Bau und die Modernisierung von Anlagen für erneuerbare Energien (EE) gelten nun als 'übergeordnetes öffentliches Interesse', was die Verwaltungsverfahren vereinfacht.
Schnellere Verfahren: Die Fristen für die Erteilung von Genehmigungen und den Netzanschluss wurden verkürzt, insbesondere für auf Gebäuden montierte Photovoltaikanlagen.
Änderungen für die Industrie: Energieintensive Unternehmen erhalten Entlastungen, müssen aber in Energieeffizienz oder grüne Energie investieren. Für sie wird auch eine neue 'Ausgleichsabgabe' eingeführt.
Ende der Förderung für Kohle-KWK: Die neuen Vorschriften schließen aus Kohle erzeugte Energie und Wärme von der finanziellen Förderung aus.
Möglichkeit zum Wechsel des Abrechnungssystems: Prosumer, die nach älteren Regeln (Net-Billing auf Monatsbasis) abrechnen, können zum neuen System (Stundenpreise) wechseln, aber diese Entscheidung ist unumkehrbar.
2024-11-08
Dafür
426
Dagegen
15
Enthaltung
5
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_744
Startdatum: 2024-10-25
Abstimmungsdatum: 2024-11-08
Sitzung Nr.: 21
Abstimmung Nr.: 69