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Neue Rechte für Jugendliche auf psychiatrische Versorgung ohne Zustimmung der Eltern.

Das Gesetz führt Änderungen bezüglich des Zugangs von Jugendlichen zur psychiatrischen Versorgung ein. Jugendliche ab 13 Jahren können einige ambulante Leistungen ohne Zustimmung der Eltern in Anspruch nehmen, obwohl die Eltern über die geleistete Hilfe informiert werden. Die Änderungen betreffen auch das Recht der Jugendlichen auf Informationen über ihren Gesundheitszustand und die Regeln für die Entscheidung über die Behandlung im Falle des Widerspruchs der Erziehungsberechtigten.
Wichtige Punkte
Jugendliche ab 13 Jahren können ambulante psychiatrische Versorgung (ohne Arztbesuche) ohne Zustimmung der Eltern in Anspruch nehmen.
Das medizinische Personal wird die Eltern über die geleistete Hilfe informieren, es sei denn, es ist der Ansicht, dass dies dem Jugendlichen schaden könnte.
In einer Situation, die das Wohl des Jugendlichen gefährdet, kann der Fall an das Vormundschaftsgericht gehen.
Jugendliche ab 13 Jahren haben das Recht auf vollständige Informationen über ihre Gesundheit und Behandlung vom medizinischen Personal.
Wenn ein Jugendlicher ab 16 Jahren einer Behandlung zustimmt, aber ein Elternteil widerspricht, entscheidet das Gericht.
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57%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-06-25
Dafür 238
Dagegen 32
Enthaltung 145
gavel
Status:
An den Präsidenten übermittelt
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_748
Startdatum: 2024-10-28
Abstimmungsdatum: 2025-06-25
Sitzung Nr.: 37
Abstimmung Nr.: 69