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Einrichtung des Fiskalrats: unabhängige Haushaltsaufsichtsbehörde

Das Gesetz schafft den Fiskalrat – ein unabhängiges Gremium, das den Staatshaushaltsentwurf und die Wirtschaftsprognosen prüft. Dies soll die Transparenz der öffentlichen Finanzen erhöhen und eine übermäßige Verschuldung des Landes verhindern, was der Gewährleistung der langfristigen Stabilität der öffentlichen Finanzen dient.
Wichtige Punkte
Der Fiskalrat wird eingerichtet – ein 7-köpfiges unabhängiges Gremium, das den Haushaltsentwurf und makroökonomische Prognosen prüft.
Der Rat überprüft, ob der Haushalt die Staatsverschuldung unter 60% des BIP hält und den EU-Fiskalregeln entspricht.
Mitglieder des Rates sind von politischer und geschäftlicher Tätigkeit ausgeschlossen – sie müssen Experten mit mindestens 10 Jahren Erfahrung sein.
Der Rat kann Informationen von Behörden und öffentlichen Einrichtungen anfordern – eine nicht fristgerechte Übermittlung kann veröffentlicht werden.
Die Regeln für die Haushaltsprüfung durch Gewerkschaften und Arbeitgeber ändern sich – sie müssen die Stellungnahme des Fiskalrats berücksichtigen.
Die neuen Fiskalregeln gelten ab dem Haushalt für 2027, der Rat nimmt seine Tätigkeit 2026 auf.
Die Betriebskosten des Rates betragen 2025 maximal 4,7 Mio. PLN, 2026 maximal 9,6 Mio. PLN und in den folgenden Jahren bis 2034 zwischen 10,1 Mio. PLN und 11,9 Mio. PLN jährlich.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
53%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-11-21
Dafür 238
Dagegen 198
Enthaltung 11
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o Radzie Fiskalnej.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 750
Startdatum: 2024-10-29
Abstimmungsdatum: 2024-11-21
Abstimmung Nr.: 79