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Elektromobilität: Neue Pflichten für Städte und Ämter

Das Gesetz führt verpflichtende Quoten für Elektrofahrzeuge in Regierungs- und Kommunalfahrzeugflotten ein. Große Städte müssen nur emissionsfreie Busse kaufen, und Städte über 100.000 Einwohner mit überschrittenen Grenzwerten müssen saubere Verkehrszonen einführen.
Wichtige Punkte
Zentralbehörden und Kommunen über 50.000 Einwohner müssen mindestens 22% Elektrofahrzeuge in ihren Flotten haben.
Städte über 100.000 Einwohner dürfen nur emissionsfreie Busse für den öffentlichen Nahverkehr kaufen.
Städte über 100.000 Einwohner mit Luftverschmutzung müssen saubere Verkehrszonen mit Fahrverbotsbeschränkungen einführen.
Bildungsaktivitäten und Zugang zu Nationalparks erfolgen mit emissionsfreien Fahrzeugen.
Die Änderungen treten schrittweise in Kraft: teilweise ab 1. Januar 2025, teilweise ab 1. Januar 2026.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-11-21
Dafür 242
Dagegen 202
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o elektromobilności i paliwach alternatywnych oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 751
Startdatum: 2024-10-29
Abstimmungsdatum: 2024-11-21
Abstimmung Nr.: 101