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Fahrzeugmiete für Transport: neue Regeln und Kontrollen

Das Gesetz ermöglicht die Miete ausländischer Fahrzeuge für den Gütertransport in Polen, jedoch mit Zeitbegrenzungen. Transportunternehmen müssen neue Fristen einhalten und Mietverträge vorlegen. Es gibt auch strengere Strafen für Kabotageverstöße sowie gemeinsame Kontrollen durch Polizei, Steuerbehörden und Transportinspektoren.
Wichtige Punkte
Polnische Unternehmen können EU- oder EFTA-Fahrzeuge für bis zu 3 aufeinanderfolgende Monate pro Jahr für gewerblichen Transport und 2 aufeinanderfolgende Monate für nichtgewerblichen Transport mieten – sie müssen dies registrieren und den Mietvertrag vorweisen.
Bei illegaler Fahrzeugmiete oder Regelverstößen droht eine Geldstrafe von 5.000 PLN.
Es wird eine gemeinsame Kabotage-Kontrollstrategie geschaffen: Polizei, Steuerbehörden und Transportinspektoren koordinieren alle zwei Jahre ihre Maßnahmen.
Der in Art. 92a Abs. 2 des Gesetzes genannte Betrag wird von 200 PLN auf 50 PLN gesenkt.
Ausländische EU- oder EFTA-Unternehmen können gemietete Fahrzeuge oder in Polen zugelassene Autos nutzen, wenn sie die Bedingungen für Fahrer und Verträge erfüllen.
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o transporcie drogowym.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 752
Startdatum: 2024-10-29
Abstimmungsdatum: 2024-11-21
Abstimmung Nr.: 25