Mehr finanzielle Flexibilität für Kommunen bis 2029
Ein neues Gesetz führt vorübergehende Änderungen der Finanzregeln für Gemeinden, Landkreise und Regionen ein. Es ermöglicht ihnen bis 2029 mehr Flexibilität bei der Verwaltung von Haushalten und Schulden, was sich auf Investitionsmöglichkeiten und die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen auswirken kann.
Wichtige Punkte
Kommunen können ihre Einnahmen und Schuldenlimits vorübergehend (bis 2029) nach neuen Regeln berechnen, die ihnen mehr Spielraum geben.
Einnahmen aus Vermögensverkäufen und bestimmte andere Einnahmen können in die Finanzberechnungen einbezogen werden.
Eine Überschreitung der Standard-Schuldenlimits ist möglich, sofern die Gesamtschulden 100% der geplanten Einnahmen (mit Anpassungen) nicht überschreiten und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen nicht gefährden.
Regionale Rechnungshöfe werden prüfen, ob erhöhte kommunale Schulden die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gefährden.
2024-11-08
Dafür
434
Dagegen
1
Enthaltung
17
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_756
Startdatum: 2024-10-30
Abstimmungsdatum: 2024-11-08
Sitzung Nr.: 21
Abstimmung Nr.: 32