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Änderungen im Pfandsystem: Neue Regeln, Pflichten und Fristen für Verpackungen.

Das Gesetz führt wesentliche Änderungen im Pfandsystem in Polen ein, das frühestens am 1. Oktober 2025 starten soll. Es definiert neue Pflichten für Geschäfte, Getränkehersteller und Systembetreiber und präzisiert die Regeln für die Abrechnung von Pfand und Mehrwertsteuer. Ziel ist es, die Sammlung und das Recycling von Verpackungen zu verbessern, was sich auf die täglichen Einkaufs- und Umweltgewohnheiten der Bürger auswirken wird.
Wichtige Punkte
**Start des Pfandsystems**: Die Inbetriebnahme des Pfandsystems erfolgt frühestens am 1. Oktober 2025.
**Pflichten der Geschäfte**: Kleine Geschäfte (bis 200 m²) müssen Pfand für alle erfassten Verpackungen erheben, sind aber nur verpflichtet, Pfand zurückzuerstatten und leere wiederverwendbare Glasflaschen anzunehmen. Für Plastikflaschen und Metalldosen ist dies freiwillig.
**Pfand und Mehrwertsteuer**: Das Pfand wird nicht in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage einbezogen. Wird die Verpackung nicht zurückgegeben, muss der Hersteller die Bemessungsgrundlage um die Differenz des Pfandwertes erhöhen.
**Systemfinanzierung**: Mittel aus nicht abgeholten Pfandgeldern und dem Verkauf gesammelter Verpackungsabfälle werden zur Finanzierung des Pfandsystems verwendet.
**Neue Anforderungen an Betreiber**: Repräsentierende Stellen müssen in jeder Gemeinde mindestens eine stationäre Sammelstelle bereitstellen und Anforderungen an die Straffreiheit der Unternehmensführung erfüllen.
**Strafen für Hersteller**: Getränkehersteller, die keinen Vertrag mit einer repräsentierenden Stelle abschließen, zahlen einen dreifachen Produktbeitrag.
**Übergangsregeln für Kennzeichnung**: Im Jahr 2025 ist die Verwendung des bisherigen Pfandkennzeichnungsmusters neben dem im Gesetz festgelegten neuen Muster zulässig.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-11-21
Dafür 240
Dagegen 19
Enthaltung 184
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_760
Startdatum: 2024-10-31
Abstimmungsdatum: 2024-11-21
Sitzung Nr.: 22
Abstimmung Nr.: 113