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Änderungen bei elektronischen Zustellungen: Neue Fristen und Regeln für Ämter und Unternehmen

Das Gesetz führt Änderungen der Regeln und Fristen für die Nutzung elektronischer Zustellungen durch verschiedene öffentliche Einrichtungen und nicht-öffentliche Stellen ein. Es legt fest, wann verschiedene Gruppen mit der Nutzung von E-Zustellungen beginnen müssen und wie elektronische Adressen für lokale Behörden erstellt werden. Es sieht auch die Möglichkeit der Kostenerstattung für den benannten Betreiber vor.
Wichtige Punkte
Nicht-öffentliche Universitäten und Wissenschaftsverbände werden in die Liste der vom Gesetz über elektronische Zustellungen erfassten Stellen aufgenommen.
Elektronische Zustelladressen für lokale Behörden (Gemeinden, Landkreise, Woiwodschaften) werden automatisch erstellt, mit einer gemeinsamen Adresse für die Einheit und ihre Organe, aber separaten für Organisationseinheiten mit einer REGON-Nummer.
Nicht-öffentliche Stellen können online über den benannten Betreiber einen Antrag auf eine elektronische Zustelladresse stellen.
Einträge von elektronischen Zustelladressen in die Datenbank elektronischer Adressen erfolgen unbefristet.
Die Fristen für die obligatorische Nutzung elektronischer Zustellungen für verschiedene öffentliche Stellen wurden verschoben, z.B. für die Agentur für Innere Sicherheit oder das Verteidigungsministerium auf den 31. Dezember 2026 und für lokale Behörden bezüglich des Hybrid-Dienstes auf den 1. Oktober 2029.
Bis Ende 2025 ist die Zustellung von Korrespondenz zwischen Bürgern/Unternehmen und Ämtern über ePUAP möglich, was der E-Zustellung gleichwertig ist.
Der benannte Betreiber kann eine Erstattung der Investitionskosten für den Bau und die Modernisierung der E-Zustellungsinfrastruktur erhalten, bis zu 100 Millionen PLN.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-11-21
Dafür 242
Dagegen 187
Enthaltung 16
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_761
Startdatum: 2024-10-31
Abstimmungsdatum: 2024-11-21
Sitzung Nr.: 22
Abstimmung Nr.: 108