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Neue Regeln zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags für Unternehmer ab 2025

Das Gesetz ändert die Berechnungsgrundlage für den jährlichen Krankenversicherungsbeitrag für Personen, die ein Unternehmen führen und nach allgemeinen Regeln, Pauschalsteuer oder Pauschalbetrag besteuert werden. Es führt detaillierte Regeln ein, was bei der Beitragsberechnung in das Einkommen oder den Umsatz einbezogen und was ausgeschlossen wird. Es legt auch Mindestbeitragsgrundlagen für 2025 fest.
Wichtige Punkte
Die Methode zur Berechnung der Krankenversicherungsbeitragsgrundlage für Unternehmer ändert sich und basiert auf dem Geschäftseinkommen oder -umsatz, reduziert um gezahlte Sozialversicherungsbeiträge (falls nicht als Kosten behandelt).
Präzisiert, welche Geschäftseinnahmen und -ausgaben bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeitragsgrundlage berücksichtigt oder ausgeschlossen werden.
Führt die Möglichkeit ein, bestimmte Einnahmen (z.B. aus dem Verkauf von Anlagevermögen) freiwillig in die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage einzubeziehen.
Legt die Mindestbeitragsgrundlage für 2025 auf 75% des Mindestlohns fest.
Die neuen Regeln zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags gelten für Beiträge, die ab dem 1. Februar 2025 fällig werden.
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58%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-11-27
Dafür 248
Dagegen 6
Enthaltung 171
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_764
Startdatum: 2024-10-31
Abstimmungsdatum: 2024-11-27
Sitzung Nr.: 22
Abstimmung Nr.: 138