Neue Regeln für Bau- und Abbruchabfalltrennung und finanzielle Unterstützung
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Vorschriften zur Trennung von Bau- und Abbruchabfällen in Kraft. Privatpersonen und Unternehmen müssen bestimmte Materialien wie Holz oder Metall trennen. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit einer Kofinanzierung von Abfallwirtschaftsmaßnahmen aus dem Staatshaushalt bis Ende 2027 vor.
Wichtige Punkte
Pflicht zur Trennung von Bau- und Abbruchabfällen (Holz, Metalle, Glas, Kunststoffe, Gips, mineralische Abfälle) für Unternehmen und Privatpersonen, die Bau-/Renovierungsarbeiten durchführen.
Privatpersonen, die keine Unternehmer sind, können die Trennpflicht an den nächsten Abfallbesitzer übertragen.
Möglichkeit, die Trennung an spezialisierte Unternehmen auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung auszulagern.
Gemeinsame Verantwortung für die Trennung liegt beim Abfallerzeuger, dem nachfolgenden Besitzer und dem beauftragten Unternehmen.
Kofinanzierung aus dem Staatshaushalt für lokale Gebietskörperschaften für Abfallwirtschaftsmaßnahmen bis Ende 2027, bis zu 99% der Kosten.
Die Ausgabenobergrenze des Staatshaushalts für die Kofinanzierung in den Jahren 2025-2027 beträgt jährlich 300 Millionen PLN.
Bei hoher Auslastung der Mittel kann die Kofinanzierung begrenzt werden.
2024-11-21
Dafür
415
Dagegen
2
Enthaltung
19
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_766
Startdatum: 2024-10-31
Abstimmungsdatum: 2024-11-21
Sitzung Nr.: 22
Abstimmung Nr.: 24